Informationen zum Modulwechsel und Kündigungsfristen


Modulwechsel

Eine Änderung der Betreuungsmodule ist zum Beginn des jeweiligen Schuljahres (01.08.) oder –Halbjahres (01.02.) möglich und muss bis zum 15. des Vormonats beantragt werden.

Kündigungsfristen

Die reguläre Kündigung des Vertrags ist nur zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres (31.07.) zulässig.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (formlose schriftliche Kündigung) und muss spätestens 6 Wochen vor dem Kündigungstermin vorliegen.
Die Betreuungsverträge der Kinder der 4. Klassen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.07. des laufenden Schuljahres. Alle anderen Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht mit Ablauf des jeweiligen Schuljahres gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist auf Antrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende bei z.B. Schulwechsel möglich. Im jeweiligen Einzelfall ent-scheidet die Leitung der Betreuung in Absprache mit der Geschäftsführung JJ e.V.

Eine Kündigung oder Reduzierung der Betreuung nur für die Dauer der Schulferien ist nicht zulässig.
Der Verein ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungs-vertrages berechtigt, wenn
- das Kind die Betreuungsregeln nicht befolgt und zweimalig eine schriftliche Abmahnung an die Erziehungsberechtigten erfolgt ist,
- sich die Erziehungsberechtigten mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug befinden,
- Erziehungsberechtigte eine Betreuung wünschen, die mit dem pädagogischen Konzept der Betreuung nicht zu vereinbaren ist,
- für Kinder, die am 01.03.2020 bereits betreut wurden, der Nachweis eines Masernschutzes nicht bis zum 31.07.2021 vorgelegt wird.
Nach Inkrafttreten der Kündigung entfällt die Verpflichtung des Vereins auf Betreuung und die laufende Zahlungsverpflichtung der Erziehungsberechtigten.

Inhaltsübersicht